Vertretungsvertrag

Das nach rumänischem Recht gegründete und nach rumänischem Recht tätige Unternehmen WEBSOLL E-COMMERCE SRL ist im Handelsregister neben dem Gericht von Mures unter der Nummer eingetragen eingetragen. J26/1939/2017, mit der Steuernummer RO 38432804 und eingetragenem Sitz in Targu Mures, als gesetzlicher Vertreter – im Folgenden “PLANE CASHBACK” genannt.

Vor- und Nachname, natürliche Person mit Wohnsitz in Rumänien als Vertreter – im Folgenden „vertretener Kunde“ genannt. Der Unterzeichnete,

Der vertretene Kunde erklärt, dass ihm aufgrund der Verspätung/Annullierung des Fluges ein Anspruch gegen die Fluggesellschaft zusteht. Hiermit stelle ich diesen Antrag (im Folgenden “Antrag” genannt) und diesen Mandats-/Vertretungsvertrag zugunsten von PLANE CASHBACK.
Mit diesem Vertrag erkläre ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, Inhaber einer kraft Gesetzes erworbenen Forderung aufgrund der Verspätung/Stornierung des Fluges, dass ich PLANE CASHBACK ermächtige:

  • um mich vor allen Behörden und juristischen Personen zu vertreten (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf Luftfahrtunternehmen und Transportunternehmen); und ich beauftrage auch WEBSOLL E-COMMERCE SRL. alle Verfahren (einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorläufige Verfahren) in meinem Namen und/oder in meinem Auftrag durchzuführen, um mein Anspruchsrecht gegenüber einer Person nach dem Gesetz zu erlangen (einfordern) (z. B., aber nicht beschränkt auf: Gemäß (gemäß CE-Verordnung 261/2004, US DOT (Department of Transportation) Flight Rights, Passenger Shy Regulation und Montreal Convention 1999) im Zusammenhang mit dem Flug.

ART. 1 Datenverarbeitung. Ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, erkläre hiermit, dass ich Plane CashBack ermächtige, von der Fluggesellschaft oder einer anderen an diesem Verfahren beteiligten Person zu verlangen, meine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Forderung gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nicht zu verarbeiten, es sei denn, dies ist für die Erlangung der Entschädigung erforderlich, und zwar unter den Bedingungen und für den Zeitraum, die gesetzlich vorgeschrieben sind.

ART. 2 Verweigerung des Kontakts mit dem Luftfahrtunternehmen. Ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, erkläre hiermit, dass ich ab dem Datum der Einreichung des Anspruchs auf der Website www.planecashback.com und der Bestätigung durch Annahme dieser Vereinbarung durch Unterzeichnung des Online-Vertretungs-/Ermächtigungsformulars und bis zur Beendigung dieser Vereinbarung keinen direkten/indirekten Kontakt mit dem Luftfahrtunternehmen in Bezug auf den Flug aufnehmen und/oder akzeptieren werde und PLANE CASHBACK innerhalb von 48 Stunden nach dem Versuch der Kontaktaufnahme mit dem Luftfahrtunternehmen davon in Kenntnis setzen werde.

ART. 3 Ausschließliche Vertretung. Ich, der Unterzeichner, der Vertretene Kunde, erkläre, dass ich keine andere Person beauftragen werde, die nach dem Fluggesetz geschuldete Entschädigung zu erhalten, bevor ich PLANE CASHBACK davon in Kenntnis gesetzt habe. contact@planecashback.com www.planecashback.com/de

ART. 4 Sie schulden PLANE CASHBACK die Provision (Preis), wenn Sie eine Entschädigung für den Flug erhalten.

  1. Ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, erkläre, dass mir bewusst ist, dass ich, wenn ich nach dem Datum der Anspruchseinreichung auf www.planecashback.com einreichen und die Annahme dieser Vereinbarung durch Unterzeichnung des Online-Vertretungs-/Bevollmächtigungsformulars bestätigen, die nach dem FLIGHT-Gesetz geschuldete Entschädigung über PLANE CASHBACK oder auf andere Weise erhalte (z. B. durch Beauftragung einer anderen Person, die mich vertritt, durch Annahme des Angebots direkt von der Fluggesellschaft oder durch direkte Kontaktaufnahme und Abrechnung mit der Fluggesellschaft), dass ich PLANE CASHBACK die volle Provision schulde, die hier festgelegt ist.
    Mit anderen Worten: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass ich PLANE CASHBACK die fällige Provision schulde, unabhängig von der Art und Weise, in der ich meine Forderung in Bezug auf den Flug erfüllt habe.
  1. Ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, erkläre, dass ich Plane CashBack die entsprechende Provision schulde, wenn ich den Geldbetrag als Entschädigung für den Flug direkt von der Fluggesellschaft oder von einer anderen Partei einziehe, und dass ich verpflichtet bin, PLANE CASHBACK innerhalb von 30 Tagen über eine solche Einziehung zu informieren und die Provision innerhalb von 30 Tagen an PLANE CASHBACK zu überweisen.
    Mir ist bekannt und ich erkläre mich damit einverstanden, dass PLANE CASHBACK alle rechtlichen Schritte einleiten kann, um die Provision gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie gegebenenfalls Zinsen, Strafen und Anwaltskosten einzufordern.
  1. Beispielhaft, aber nicht beschränkt auf dieses Beispiel, gemäß den oben genannten Bestimmungen in Abs. 1) und Abs. 2), verstehe ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, dass ich, wenn ich nach dem Datum der Einreichung des Antrags auf der Website www.planecashback.com und der Bestätigung der Annahme dieses Vertrags durch Unterzeichnung des Online-Vertretungs-/Ermächtigungsformulars die für den Flug fällige Entschädigung entweder direkt von der Fluggesellschaft (z.B.RyanAir, AirBucharest) oder auf eine andere Art und Weise erhalte, schulde ich PLANE CASHBACK die gemäß der Preistabelle in diesem Vertrag festgelegte Provision.

ART. 5 Vertretungs- und Vertretungsrecht. Ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, erkläre, dass ich PLANE CASHBACK das uneingeschränkte Recht zur Substitution einräume, unter anderem, aber nicht ausschließlich, für:

  • den Unterzeichner, den vertretenen Kunden, gegenüber Dritten in Bezug auf die Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Flug rechtlich zu vertreten;
  • Im Namen des Kunden alle erforderlichen Informationen einholen, Informationsanfragen zu zivil- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen einleiten und Beschwerden bei den jeweiligen Gerichten oder Verwaltungsbehörden einreichen, die für die Umsetzung der Verordnung über die Rechte von Fluggästen zuständig sind ;
  • initiiert, leitet und unternimmt jede Art von Verhandlung sowie rechtliche Maßnahmen – gerichtlich und außergerichtlich –, um die Forderungen des vertretenen Kunden beim Transportunternehmen einzutreiben;
  • fordert den Transportunternehmer auf, die personenbezogenen Daten des Unterzeichners nicht zu verarbeiten, es sei denn, dies ist zum Zweck der Erlangung einer Entschädigung erforderlich, und zwar unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum;
  • Zahlungen im Zusammenhang mit der Forderung im Namen des Kunden einziehen und entgegennehmen.

ART. 6 Vom Luftfahrtunternehmen einbehaltene Gebühren und Steuern. Der Unterzeichner, der vertretene Kunde, erklärt, dass ich verstehe, dass bestimmte Fluggesellschaften bei der Gutschrift der fälligen Entschädigung bestimmte Steuern und/oder Steuern einbehalten können (z. B., aber nicht beschränkt auf: Steuern, Steuern, Bearbeitungsgebühren usw.).

Beispielsweise, aber nicht beschränkt auf dieses Beispiel, nimmt der unterzeichnende, vertretene Kunde zur Kenntnis, dass für jede Entschädigung, die vom Fluglinienbetreiber WIZZ AIR über eines seiner verbundenen Unternehmen abgewickelt wird, eine feste Gebühr von 50 EUR vom Entschädigungsbetrag einbehalten wird Quelle, in Übereinstimmung mit den in ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Kunst. 6:200 des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Ich nehme zur Kenntnis, dass PLANE CASHBACK dem Unterzeichner den tatsächlich von der Fluggesellschaft eingezogenen Betrag abzüglich des Preises (Provision) wie unten angegeben gutschreibt.

ART. 7 Vertragspreis („Preis“) Der Unterzeichner, der vertretene Kunde, erklärt, dass ich die folgende Preistabelle dieses Vertrags verstanden und akzeptiert habe:

ART. 8 Bedingungen und Fristen für die Auszahlung der Entschädigung. Der Unterzeichner, PLANE CASHBACK, nimmt das Folgende zur Kenntnis, und der Unterzeichner, der Vertretene Kunde, erklärt, dass er das Folgende versteht und damit einverstanden ist:

  • Spätestens 60 Tage nach Erhalt der Entschädigung an den Vertretenen Kunden für den Flug werden wir den Vertretenen Kunden benachrichtigen, um ihm die Bankverbindung für die Überweisung zukommen zu lassen.
  • Der in Abs. 1 erwähnter Begriff. 1 beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Unterzeichner, PLANE CASHBACK, weiß, dass der von der Fluggesellschaft erhaltene Betrag die dem Vertretenen Kunden zustehende Entschädigung für den Flug ist.
    Wenn also die Fluggesellschaft bei der Überweisung keine Angaben zu den Belegen für die Zahlung macht, setzt sich die unterzeichnende PLANE CASHBACK innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Zahlung mit der Fluggesellschaft in Verbindung, um eine Klärung herbeizuführen.
  • Spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt, an dem der Vertretene Kunde dem Unterzeichner die vollständige und korrekte Bankverbindung (Name, IBAN usw.) mitgeteilt hat, überweist PLANE CASHBACK dem Vertretenen Kunden die Entschädigung aus der Flugforderung, wobei der Preis einbehalten wird. Der vertretene Kunde darf die Bankdaten einer anderen Person nicht weitergeben, da der Abonnent aufgrund der Geldwäschegesetzgebung nicht in der Lage ist, diese Zahlung zu leisten. Der Unterzeichner wird den vertretenen Kunden innerhalb von 30 Tagen nach der Übermittlung falscher Bankdaten (unvollständige/falsche IBAN usw.) benachrichtigen.
  • Die oben genannte Zahlung wird in RON geleistet.
    Wenn der Unterzeichner also die Entschädigung in EUR erhalten hat, wird er die Zahlung an den Passagier in RON vornehmen. Wenn der Passagier erklärt, dass er kein Bankkonto in der entsprechenden Währung hat, führt der Abonnent die Banküberweisung an den vertretenen Kunden in der von ihm angegebenen Währung zum B.N.R.-Kurs durch. an diesem Tag (oder am Vortag bei Zahlungen, die vor der Mitteilung des Wechselkurses durch die B.N.R. erfolgen) festgelegt wurde.
  • Wenn PLANE CASHBACK vom Vertretenen Kunden nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Benachrichtigung des Fluggastes über die Aufforderung zur Übermittlung der Bankdaten für die Überweisung (die in Art. 8.1. genannte Benachrichtigung) die korrekten und vollständigen Bankdaten erhält, haftet PLANE CASHBACK nicht für die Nichterfüllung der in Art. 8.1. genannten Verpflichtungen durch den Vertretenen Kunden.
    oben genannten Verpflichtungen und/oder die verspätete Übermittlung der Daten, und der Betrag der gesamten Entschädigung (erhaltene Entschädigung) wird von PLANE CASHBACK am Ende der 3-Monats-Frist einbehalten.
  • Zur Klarstellung und um Unklarheiten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass PLANE CASHBACK den Vertretenen Kunden gemäß Artikel 8.1 auffordern wird, seine Bankverbindung mitzuteilen, um die Überweisung der erhaltenen Entschädigung in seinem Namen vornehmen zu können.
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass PLANE CASHBACK die gesamte Entschädigung (erhaltene Entschädigung) einbehält, wenn er PLANE CASHBACK nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der genannten Mitteilung (Aufforderung) seine korrekte und vollständige Bankverbindung übermittelt. Damit ist der Gegenstand des Vertretungsvertrages erfüllt und erlischt.

ART. 9 Der Preis wird nicht an PLANE CASHBACK gezahlt, wenn der Vertretene Kunde die Entschädigung nicht erhält.

Ich, der Unterzeichnende, der Vertretene Kunde, erkläre, dass PLANE CASHBACK mich davon in Kenntnis gesetzt hat, dass ich PLANE CASHBACK den Preis und alle anderen Beträge nicht schulde, falls PLANE CASHBACK keine Entschädigung für den Unterzeichnenden erwirken kann (z. B. weil der Anspruch nicht berechtigt ist, weil die Fluggesellschaft eine außergerichtliche Einigung ablehnt usw.).