Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Definitionen In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „Bedingungen“ bezeichnet) haben die nachstehend definierten Begriffe die folgende Bedeutung:
1.1 „Vereinbarung“: eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und PlaneCashBack, die nach der Annahme der Bedingungen durch den Kunden geschlossen wird. Im Falle der Erbringung der Rechtshilfeleistung gilt die Vereinbarung als gültig, nachdem der Kunde den Erhalt und die Annahme des Auftragsformulars oder der Vereinbarung zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs bestätigt hat, die per WhatsApp, E-Mail usw. versandt und bestätigt wurde. SMS- oder Messenger-Plattform, zusätzlich Akzeptanz dieser Bedingungen.
1.2 „PlaneCashBack“: als gesetzlicher Vertreter von WEBSOLL E-COMMERCE SRL, einem nach rumänischem Recht gegründeten und tätigen Unternehmen, eingetragen im Handelsregisteramt neben dem Gericht Mures unter der Nr. J26/1939/2017, mit Steuernummer RO 38432804 und Sitz in Neumarkt, – im Folgenden „PlaneCashBack“ genannt.
1.3 „PlaneCashBack“: ein kostenloses Online-Tool, verfügbar auf der PlaneCashBack-Website, das es ermöglicht, die E-Mail-Adresse des Kunden mit PlaneCashBack zu verknüpfen, um es PlaneCashBack zu ermöglichen, Flugbuchungen und mögliche Ansprüche gemäß der Fluggastrechteverordnung in dieser E-Mail zu identifizieren.
1.4 „Verordnung über Fluggastrechte“: alle Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Ähnliches, unabhängig davon, ob sie auf Landes-, EU-, Bundes-, nationaler oder regionaler Ebene erlassen wurden und die Regeln für die finanzielle Entschädigung, Entschädigung oder Erstattung von Passagieren im Falle einer Überbuchung eines Fluges festlegen Verzögerung oder Stornierung.
1.5 „Abtretungsformular“: das Dokument, mit dem der Kunde gemäß den darin festgelegten Bedingungen das Eigentum an der Anwendung an PlaneCashBack überträgt.
1.6 „Anspruchsvereinbarung“: ein Dokument, das PlaneCashBack dem Kunden zur Verfügung stellt und das PlaneCashBack oder eines seiner verbundenen Unternehmen oder Partner ermächtigt, im Namen des Kunden zu handeln. Das Dokument kann in verschiedenen Formen vorliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einer Vollmacht oder einer Kundenbetreuungsvereinbarung.
1.7. „Anspruch“: jeder Anspruch auf Geldentschädigung, Entschädigung oder Erstattung gegen eine Fluggesellschaft gemäß den Fluggastrechten.
1.8 „Kunde“: die Person(en), die diese Bedingungen akzeptiert hat.
1.9 „Berechtigungsdienst“: PlaneCashBacks Bereitstellung seines Last-Minute-Berechtigungsbestimmungsdienstes über spezielle Software. Der Berechtigungsservice wird einzeln, von einer Anfrage zur nächsten, im PlaneCashBack-Webformular oder für alle gefundenen Flüge durchgeführt, wenn der Kunde mit PlaneCashBack verbunden ist. Der Zulassungsservice informiert den Kunden über die Wahrscheinlichkeit, dass ein berechtigter Antrag vorliegt. Bei einem berechtigten Anspruch besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er bezahlt wird, und PlaneCashBack stellt auf Anfrage des Kunden seinen Rechtsbeistand für solche Ansprüche zur Verfügung. Bei nicht berechtigten Ansprüchen besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sie bezahlt werden, und PlaneCashBack bietet für solche Ansprüche keinen Rechtsbeistand an. Derzeit ist der Eligibility Service nur für EC 261-Anträge verfügbar.
1.10 „Entschädigung“: der Gesamtbetrag, der von einer Fluggesellschaft für einen Anspruch als Entschädigung, Vergleich, Kulanz oder auf andere Weise gezahlt wird und an den Kunden oder an PlaneCashBack überwiesen wird, nachdem der Kunde die Bedingungen akzeptiert hat.
1.11 „Informationsdienst“: ist die Bereitstellung von Fluginformationen durch PlaneCashBack, einschließlich Fluglinieninformationen, Flughafeninformationen, anderen reisebezogenen Informationen, Informationen zu Fluggastrechten und Verbraucherschutzgesetzen. Die Informationen werden für die Reisen des Kunden relevant sein, aber auch einen allgemeineren Kontext haben, wie etwa die Klassifizierung von Flughäfen oder Fluggesellschaften oder Neuigkeiten über Änderungen bei den Rechten von Fluggästen. Die Informationen werden über elektronische Kommunikation bereitgestellt, einschließlich E-Mail, personalisierte elektronische Boards, von PlaneCashBack kontrollierte Websites oder mobile Anwendungen.
1.12 „Justice as a Service“: ist die Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs durch PlaneCashBack, gegebenenfalls auch durch Gerichtsverfahren.
1.13 „Rechtsstreitigkeiten“: Sie werden nur auf Antrag des Kunden eingeleitet und nicht von der Firma Websoll E-Commerce SRL, sondern von spezialisierten Rechtsanwälten, die in der Anwaltsliste eingetragen sind, die hier eingesehen werden kann www.unbr.ro
1.14 „Fast Track“: ist ein Verfahren für Fluggesellschaften, die in der Regel keine Entschädigung zahlen, es sei denn, es werden rechtliche Schritte eingeleitet. Wenn PlaneCashBack einen Rechtsbeistand durch die Bereitstellung eines Fast-Track-Verfahrens erbringt, berechnet PlaneCashBack aufgrund des erhöhten Risikos und der höheren Kosten für PlaneCashBack sowohl die Servicegebühr als auch die Prozessgebühr.
1.15 „Mitglied(er)“: die Person(en), die PlaneCashBack+ gekauft hat/haben.
1.16 „Preisliste“: der Anhang zu diesen Bedingungen, in dem die akzeptierten Währungen, Zahlungsmethoden und alle von PlaneCashBack erhobenen Gebühren aufgeführt sind.
1.17 „Verordnung 261/04“: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für Entschädigung und Unterstützung für Passagiere im Falle der Nichtbeförderung und der Annullierung oder längeren Verspätung von Flügen.
Artikel 2: Vereinbarung
2.1 Sobald der Kunde diese Bedingungen akzeptiert hat, stimmt PlaneCashBack der Bereitstellung des Dienstes zu und der Kunde stimmt dem Erhalt des Berechtigungsdienstes und des Informationsdienstes zu.
2.2 Sobald der Kunde diese Bedingungen akzeptiert und den Erhalt und die Annahme dieser über dieWhatsApp-Plattform, per E-Mail, SMS oder Messenger gesendeten Formularedes Abtretungsformulars oder der Anspruchsvereinbarung bestätigt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, den Rechtsbeistandsservice zu erhalten, und PlaneCashBack verpflichtet sich, diesen Service zu erbringen, es sei denn, PlaneCashBack informiert den Kunden unverzüglich darüber, dass PlaneCashBack nicht in der Lage ist, Unterstützung bei dem Anspruch zu leisten.
2.3 Durch den Abschluss einer Vereinbarung mit PlaneCashBack sichert der Kunde zu, dass er über die rechtliche Befugnis und Fähigkeit verfügt, die Vereinbarung im eigenen Namen und gegebenenfalls im Namen der Personen, mit denen er gereist ist, abzuschließen. Mit der Annahme des Abtretungsformulars oder einer Vereinbarung über einen Entschädigungsanspruchüber dieWhatsApp-Plattform, per E-Mail, SMS oder Messengergarantiert der Kunde, dass er befugt und rechtlich in der Lage ist, das Abtretungsformular oder die Vereinbarung über einen Entschädigungsanspruch in seinem eigenen Namen und ggf. im Namen der Minderjährigen, mit denen er gereist ist, zu unterzeichnen.
2.4 Der Kunde erkennt an, dass PlaneCashBack ausschließlich auf die Entschädigung von Flügen abzielt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass PlaneCashBack keine Reisegutscheine und/oder andere Dienstleistungen als Entschädigung akzeptiert und dass ein solches Angebot der Fluggesellschaften als Zahlungsverweigerung angesehen wird, es sei denn, PlaneCashBack stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit eines günstigeren Ergebnisses für den Kunden gering ist und dass im Rahmen der Unter bestimmten Umständen wäre es die beste Wahl, ein solches Angebot anzunehmen.
2.5. Der Kunde gewährleistet, dass die Entschädigung nicht an Dritte weitergegeben wurde und zwischen ihm und der Fluggesellschaft kein Rechtsstreit zum gleichen Gegenstand besteht oder entstehen wird.
2.6 Nach Annahme des Abtretungsformulars kann der Kunde die Forderung nicht an eine andere Partei übertragen, da der Rechtsanspruch an der Forderung bereits an PlaneCashBack abgetreten wurde. Eventuell bestehende Verpflichtungen oder Übertragungen müssen vor der Annahme des Abtretungsformulars oder der Entschädigungsanspruchsvereinbarung storniert werden. Zur Klarstellung: Wenn der Kunde eine Anspruchsvereinbarung angenommen/unterzeichnet hat, kann der Kunde die in der Anspruchsvereinbarung gewährte Befugnis durch schriftliche Mitteilung an PlaneCashBack widerrufen.
2.7 Erhält der Kunde nach Vertragsschluss Direktzahlungen oder sonstige Entschädigungen von der jeweiligen Fluggesellschaft, ist der Kunde verpflichtet, PlaneCashBack hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Zahlungen gelten als Entschädigung und geben PlaneCashBack das Recht, die Servicegebühr und die Prozessgebühr einzufordern, wenn PlaneCashBack eine Klage eingereicht hat, bevor der Kunde die Zahlung von dieser Fluggesellschaft erhalten hat.
2.8 Nach Annahme des Abtretungsformulars oder einer Entschädigungsanspruchsvereinbarung muss der Kunde die Verhandlungen mit der betreffenden Fluggesellschaft beenden und jeglichen Kontakt der Fluggesellschaft an PlaneCashBack weiterleiten, um sicherzustellen, dass PlaneCashBack das bestmögliche Ergebnis erzielt.
Artikel 3: Beschreibung des Rechtshilfedienstes
3.1 PlaneCashBack erhebt Anspruch des Kunden auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, auf der Grundlage der Verordnung 261/2004 oder einer anderen geltenden Fluggastrechteverordnung, die für die konkrete Flugreise des Kunden gilt.
3.2 Flugdaten und -informationen können über die Website, WhatsApp, Messenger, mobile Anwendungen, E-Mail, andere elektronische Lösungen oder über von PlaneCashBack unterstützte Software oder per Telefon an PlaneCashBack übermittelt werden.
3.3 Um den Anspruch erfolgreich geltend machen zu können, benötigt PlaneCashBack das vom Kunden akzeptierte/unterschriebene Abtretungsformular oder die Anspruchsvereinbarung, die der Kunde über das Webformular, die mobile App, WhatsApp, Messenger, E-Mail oder den Postdienst an PlaneCashBack senden kann. Nach Erhalt eines akzeptierten/unterzeichneten Abtretungsformulars oder einer Anspruchsvereinbarung vom Kunden erstellt PlaneCashBack eine Zahlungsaufforderung, sendet diese unverzüglich an die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, und kümmert sich um die gesamte nachfolgende Korrespondenz. Für diesen Teil des Rechtshilfedienstes, bei dem eine Entschädigung zu zahlen ist, erhebt PlaneCashBack eine Servicegebühr (siehe Preisliste).
3.4 Zahlt die Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, die Entschädigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Benachrichtigung durch PlaneCashBack und vorausgesetzt, dass der Anspruch mit hinreichender Sicherheit bestätigt wurde, kann PlaneCashBack rechtliche Schritte einleiten, um der Aufforderung nachzukommen. Im Falle der Einleitung eines Rechtsstreits und der Zahlung einer Entschädigung erhebt PlaneCashBack zusätzlich zur Servicegebühr eine Prozessgebühr zur Deckung zusätzlicher Prozesskosten (siehe Preisliste).
3.5 Wird für die gerichtliche Auseinandersetzung ein beauftragter Rechtsvertreter eingesetzt, gestattet der Kunde PlaneCashBack, dem beauftragten Rechtsvertreter Zugriff auf alle an PlaneCashBack übermittelten Daten zu gewähren und dem Rechtsvertreter die Übermittlung von Informationen über den Fortgang des Falles an PlaneCashBack zu gestatten. Sofern das zuständige Gericht eine Beglaubigungsbescheinigung, eine Vollmacht, eine eidesstattliche Erklärung, ein Abtretungsformular oder andere gesonderte zusätzliche Dokumente verlangt, verpflichtet sich der Kunde, diese zusätzlichen Dokumente zu unterzeichnen. Wenn der Kunde bereits ein Abtretungsformular angenommen/unterschrieben hat und ein Authentifizierungszertifikat, eine Vollmacht, eine Kundendienstvereinbarung oder ein ähnliches Dokument unterzeichnet, vereinbaren der Kunde und PlaneCashBack, dass dieser Anspruch automatisch an den Kunden zurückübertragen wird, unmittelbar bevor er dieses Authentifizierungszertifikat unterzeichnet , Vollmacht, Kundendienstvertrag oder ähnliches Dokument.
3.6 Kommt der beauftragte Rechtsvertreter zu dem Schluss, dass keine ausreichenden Erfolgsaussichten bestehen, wird der Kunde darüber informiert und weder PlaneCashBack noch der beauftragte Rechtsvertreter werden weitere Maßnahmen ergreifen.
3.7 Für den Fall, dass PlaneCashBack oder der beauftragte Rechtsvertreter eine Klage zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einleitet, übernimmt PlaneCashBack alle Kosten, die im Falle einer Unterlegenheit der Klage entstehen. Wird der Rechtsstreit gewonnen oder kommt es zu einer Einigung zwischen der Fluggesellschaft und PlaneCashBack, übernimmt PlaneCashBack alle anfallenden Kosten, die nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden.
Artikel 3 Absatz (7) gilt nur dann, wenn das Unternehmen Websoll E-Commerce SRL die Forderung an den Passagier (Kunden) abtritt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die in Rumänien geltende Gesetzgebung ergänzt.
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften kann Websoll E-Commerce Srl im Namen des Passagiers nicht direkt den Flugbetreiber verklagen. Da wir eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind, können wir gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 51/1995 über die Organisation und Ausübung des Anwaltsberufs.
Darüber hinaus ist die Rechtsberatung aufgrund der Formen der Berufsausübung laut Gesetz ein Bereich, der Rechtsanwälten vorbehalten ist und ein Rechtsstreit eine Rechtsberatung und -vertretung umfassen würde. Das Unternehmen kann im eigenen Namen handeln, wenn es das Anspruchsrecht des Passagiers abtritt und dieses Recht damit in das Vermögen des Unternehmens übergeht.
Das Unternehmen kann vor Gericht keinen Anspruch auf das Vermögen einer anderen Person geltend machen, außer in bestimmten Ausnahmesituationen, die in der aktuellen Situation nicht vorliegen. Ziel des Rechtsverhältnisses zwischen Websoll E-Commerce Srl und dem Passagier (Kunden) ist die gütliche Vertretung vor dem Luftfahrtunternehmen. Aus Respekt vor seinen Kunden bietet Websoll E-Commerce Srl dem Kunden mehrere Alternativen an, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, dem Passagier eine angemessene Entschädigung zu gewähren, wie zum Beispiel: 1. Abtretung des Anspruchs gegen Zahlung eines Geldbetrages; 2. Die Empfehlung von auf solche Situationen spezialisierten Rechtsanwälten, die im Anwaltsregister eingetragen sind.
Artikel 3.8: Der Kunde erkennt an, dass es die alleinige Entscheidung von PlaneCashBack ist, ein Angebot einer außergerichtlichen Einigung anzunehmen, da der Kunde die Forderung an PlaneCashBack übertragen hat. Wenn PlaneCashBack im Rahmen einer Schadensersatzvereinbarung im Namen des Kunden handelt, ermächtigt der Kunde PlaneCashBack, außergerichtliche Vergleichsangebote auf der Grundlage der Erfahrungen von PlaneCashBack mit der Fluggesellschaft und der Beratung externer Rechtsvertreter anzunehmen oder abzulehnen.
Artikel 4: Gebühren und Zahlungen
4.1 PlaneCashBack stellt den Teilnahmeberechtigungsdienst, PlaneCashBack Connect und den Informationsdienst kostenlos zur Verfügung.
4.2 PlaneCashBack erbringt die Rechtshilfeleistung unentgeltlich, es sei denn, PlaneCashBack gelingt es, eine Entschädigung einzutreiben. Bei Erfolg der Klage überweist PlaneCashBack den vereinbarten Teil der Entschädigung vorbehaltlich der jeweils geltenden Gebühren gemäß Preisliste an den Kunden.
4.3. Die Auszahlung des vereinbarten Teils der Vergütung an den Kunden erfolgt entsprechend den Möglichkeiten der Preisliste.
4.4 Wenn der Kunde falsche oder unzureichende für die Entschädigungszahlung erforderliche Informationen angegeben hat und die Zahlung an PlaneCashBack zurückerstattet wird und der Kunde nach mehreren Benachrichtigungen und angemessenen Bemühungen von PlaneCashBack, den Kunden auf einem anderen Weg als der vom Kunden an PlaneCashBack übermittelten E-Mail zu kontaktieren, Reagiert PlaneCashBack nicht auf die Berichtigung oder Bereitstellung der für die Zahlung des vereinbarten Teils der Entschädigung erforderlichen Informationen, ist PlaneCashBack berechtigt, den Teil der Entschädigung einzubehalten, der andernfalls an den Kunden überwiesen worden wäre.
4.5 Nachdem PlaneCashBack die vereinbarte Vergütung gemäß den vom Kunden bereitgestellten Anweisungen und Methodenauswahl gezahlt hat, ist PlaneCashBack nicht verantwortlich für:
- i) Schecks, Prepaid-Debitkarten, Kreditkarten und andere Verluste beim Transport zum Kunden;
- ii) jegliche Auswirkung der Angabe falscher Bankkontoinformationen, falscher Adressen oder Ähnlichem durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entschädigungen, die an einen falschen Empfänger gezahlt werden. Sollte die Entschädigung aufgrund eines Verschuldens des Kunden an einen falschen Empfänger gezahlt worden sein, ist PlaneCashBack nicht verpflichtet, diese aktiv einzutreiben.
4.6 Für den Zeitraum zwischen Zahlungseingang und Zahlungsausgang können keine Zinsen geltend gemacht werden. PlaneCashBack behält sich das Recht vor, etwaige von der Fluggesellschaft eingezogene Zinsen einzubehalten.
4.7 PlaneCashBack haftet nicht für Entschädigungen, Schäden oder Ähnliches, wenn PlaneCashBack aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streik, Arbeitgeberstreik, Naturkatastrophe, Krieg, Aufruhr, daran gehindert wird, die Zahlung an den Kunden zu überweisen. Unruhen, vorsätzliche Sabotage, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Vorschriften, Bestimmungen oder Anweisungen, Unfälle, Anlagen- oder Maschinenversagen, Feuer, Überschwemmung und Stürme.
5: Schutz personenbezogener Daten
5.1 PlaneCashBack wird die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten in erster Linie zum Zweck der Bereitstellung des Berechtigungsdienstes, des Informationsdienstes, gemäß der Vereinbarung verwenden. PlaneCashBack kann personenbezogene Daten auch für andere Zwecke sammeln, beispielsweise für Statistiken, Verwaltung und Kommunikation, IT-Administration und -Sicherheit, physischen Schutz, Authentifizierungs- und Autorisierungssysteme, Supportsysteme, Koordination interner Projekte und Teams sowie organisatorische Aktivitäten. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, erhoben (siehe Datenschutzerklärung).
5.2 Der Kunde stellt PlaneCashBack personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung oder anderen geltenden Datenschutzgesetzen mit der ausdrücklichen Einwilligung zur Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung zur Verfügung. PlaneCashBack wird personenbezogene Daten nur unter den unten aufgeführten Bedingungen an Dritte weitergeben:
- i) wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat;
- ii) wenn dies zu einem Zweck erfolgt, der in direktem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Zweck steht, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden;
iii) sofern dies für die Vorbereitung, Verhandlung und Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden erforderlich ist;
- iv) wenn dies aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen Anordnung erforderlich ist;
- v) sofern dies zur Geltendmachung oder Wahrung rechtlicher Ansprüche oder zur Abwehr rechtlicher Schritte erforderlich ist;
- vi) soweit es der Verhinderung von Missbrauch oder anderen rechtswidrigen Aktivitäten, wie etwa vorsätzlichen Angriffen, zur Gewährleistung des Datenschutzes dient.
Artikel 6: Kundendaten und -informationen
6.1 Auf Verlangen von PlaneCashBack stellt der Kunde PlaneCashBack alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten oder Informationen zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Informationen korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß sind (siehe Datenschutzerklärung).
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, PlaneCashBack in jeder Hinsicht von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere fehlerhafter Kommunikation des Kunden, Bereitstellung falscher Daten/Informationen und betrügerischem Verhalten, vollständig freizustellen.
6.3 Bei fehlerhaften Daten/Informationen und betrügerischem Verhalten behält sich PlaneCashBack das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Falle einer Vertragsbeendigung gemäß diesem Absatz entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz.
Artikel 7: Widerrufsrecht
7.1 Sofern Sie Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzrechts der EU sind, also eine natürliche Person sind, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
7.2 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (z. B. per Brief, E-Mail) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie es innerhalb der oben genannten Frist von 14 Tagen mitteilen und deutlich machen, dass Sie vom Vertrag zurücktreten möchten. Aufgrund der Art der erbrachten Leistung können Sie nicht von unserem Vertrag zurücktreten, wenn wir Ihnen mitgeteilt haben, dass die betreffende Fluggesellschaft den Schadensersatzanspruch akzeptiert hat, da wir in diesem Fall die von Ihnen angeforderte Leistung erbracht haben oder Sie mit einer solchen geflogen sind Flug, der durch das PlaneCashBack+-Abonnement abgedeckt ist. Der Widerruf kann an folgende Adresse gerichtet werden:
oder per E-Mail: contact@PlaneCashBack.com
Artikel 8: Bedingungen und Konditionen für die Zahlung von Entschädigungen
8.1 Innerhalb von maximal 30 Tagen nach Erhalt der dem Kunden im Zusammenhang mit dem Flug zugesicherten Entschädigung werden wir den Kunden benachrichtigen und uns die Bankdaten für die Überweisung mitteilen.
8.2. Der in Abs. 1 erwähnter Begriff. 1 oben beginnt zu laufen, sobald der Unterzeichner, PlaneCashBack, weiß, dass es sich bei dem von der Fluggesellschaft erhaltenen Betrag um die dem vertretenen Kunden geschuldete Flugentschädigung handelt. Wenn die Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Überweisung die Zahlungsdetails nicht angibt, wird der Unterzeichner von PlaneCashBack die Fluggesellschaft innerhalb von maximal 5 Tagen nach Erhalt zur Klärung kontaktieren.
8.3 Innerhalb von maximal 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der vertretene Kunde die unterschriebenen vollständigen und korrekten Bankdaten (Name, IBAN usw.) übermittelt hat, wird Websoll E-Commerce SRL eine Banküberweisung an den vertretenen Kunden einschließlich der daraus resultierenden Entschädigung vornehmen die Fluganfrage unter Beibehaltung des Preises. Der vertretene Kunde darf die Bankdaten einer anderen Person nicht angeben, da der Unterzeichner gemäß der Geldwäschegesetzgebung nicht in der Lage ist, diese Zahlung zu leisten. Der Unterzeichner wird dem vertretenen Kunden innerhalb von 30 Tagen mitteilen, dass er falsche Bankdaten (unvollständige/falsche IBAN usw.) angegeben hat.
8.4 Die vorgenannte Zahlung erfolgt in der Währung, in der der Unterzeichner die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten hat. Wenn der Unterzeichner die Entschädigung also in EUR erhalten hat, wird er die Zahlung an den Passagier in derselben Währung leisten. Wenn der Passagier erklärt, dass er kein Bankkonto in der entsprechenden Währung hat, führt der Unterzeichner die Banküberweisung in der von ihm angegebenen Währung zum B.N.R.-Kurs durch. an diesem Tag (oder am Vortag bei Zahlungen, die vor der Mitteilung des Wechselkurses durch die B.N.R. getätigt wurden) festgelegt wurde.
8.5 Wenn Plane CashBack nicht innerhalb von 3 Monaten nach der an den Passagier gesendeten Benachrichtigung über die Aufforderung zur Übermittlung von Bankdaten für die Überweisung (Benachrichtigung gemäß Art. 8.1) die korrekten und vollständigen Bankdaten vom vertretenen Kunden erhält, wird Plane CashBack dies tun übernehmen keine Verantwortung für die Nichteinhaltung der in Art. 1 genannten Pflichten durch den vertretenen Kunden. 8.1. 8.1. oben genannten und/oder verspäteten Übermittlung von Daten sowie der volle Entschädigungsbetrag (erhaltene Entschädigung) werden von Plane CashBack am Ende des 3-Monats-Zeitraums einbehalten.
8.6 Zur Klarstellung und zur Vermeidung von Verwirrung wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 8.1 oben fordert Plane CashBack die Bankdaten des vertretenen Kunden an, um die in seinem Namen erhaltene Entschädigung per Banküberweisung zu überweisen. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass Plane CashBack die gesamte Vergütung (erhaltene Vergütung) einbehält, wenn sie nicht an Plane CashBack weiterleitet innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt dieser Mitteilung (Anfrage) seine/ihre korrekten und vollständigen Bankdaten mitzuteilen. Damit ist der Gegenstand des Vertretungsvertrages erfüllt und erlischt.
Artikel 9: Schlussbestimmungen
9.1 PlaneCashBack ist berechtigt, diese Bedingungen und die Preisliste jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern und zusätzliche Bedingungen festzulegen. Für den Kunden nachteilige Änderungen gelten jedoch nicht für den Kunden, es sei denn, der Kunde akzeptiert diese neuen Änderungen.
9.2 Für diese Bedingungen, das Auftragsformular und die Vereinbarung zwischen PlaneCashBack und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde hat jedoch jederzeit das Recht, den ihm gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, zustehenden Schutz zu verlangen.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.
9.4 Die Rechte und Pflichten, die sich ganz oder teilweise auf einen eingereichten Anspruch beziehen, können von PlaneCashBack ohne Einschränkung auf jedes Unternehmen innerhalb der PlaneCashBack-Unternehmensgruppe und von PlaneCashBack auf Dritte übertragen werden.