Anspruch auf Entschädigung gemäß EC261/2004
Bevor wir verstehen, wie viel Entschädigung Sie fordern können, wollen wir zunächst feststellen, wann Sie dazu berechtigt sind. Gemäß EC261/2004 haben Sie in den folgenden Situationen Anspruch auf Entschädigung:
Flugverspätung
Wenn Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort ankommt und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Die Verspätung wird anhand der Ankunftszeit berechnet, d. h. wenn sich die Flugzeugtüren öffnen, nicht bei der Landung.
canceled Flug
Wenn Ihr Flug ohne Vorankündigung von mindestens 14 Tagen vor dem Abflugdatum storniert wird und die Fluggesellschaft keine angemessene Alternative anbieten kann oder die Alternative zu einer erheblichen Verspätung führt.
Einstieg verweigert
Wenn Ihnen wegen Überbuchung ohne Ihren Willen den Flugeintritt verweigert wird und Sie Ihren Sitzplatz im Flugzeug nicht freiwillig aufgeben und ihn dadurch verlieren.
Anschlussflug verpasst
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung eines Ihrer vorherigen Flüge einen Anschlussflug verpassen und mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort ankommen.
Wichtig zu merken
Diese Rechte gelten für alle Flüge, die von EU-Flughäfen abfliegen. Für Flüge in die EU gelten diese Rechte nur, wenn es sich bei dem Luftfahrtunternehmen um ein EU-Luftfahrtunternehmen handelt.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 261/2004 können Sie einen Entschädigungsanspruch für Flüge geltend machen, die 6 Jahre zurückliegen.
Die Fluggesellschaft ist möglicherweise nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, beispielsweise bei extremen Wetterbedingungen, Flughafenstreiks, Sicherheitsrisiken oder politischer Instabilität.
Die Frist kann jedoch je nach Land, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat, variieren.
Ausgleichsbeträge gemäß CE261/2004
Die Höhe der Entschädigung ist in EC261/2004 festgelegt und richtet sich nach der geflogenen Entfernung und der Dauer der Verspätung bei der Ankunft.
Hier ist ein vereinfachtes Modell, das Ihnen hilft, die Entschädigung zu verstehen, auf die Sie Anspruch haben:
Hilfe und Unterstützung gemäß EC261/2004
Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit.
Hotelunterkunft und Transport zum Hotel (falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich ist).
Zwei kostenlose Anrufe, E-Mails oder Faxe.
Rückerstattung und Rückflug zum ersten Abflugort, wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt.
Ihre Rechte unter außergewöhnlichen Umständen
„Außergewöhnliche Umstände“ sind Ausnahmen, bei denen die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss, die „Right to Care“-Pflichten jedoch bestehen bleiben.
Hotelunterkunft und Transport zum Hotel (falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich ist).
Auch wenn sich Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter oder Streik verspätet, haben Sie je nach Dauer der Verspätung Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und ggf. Unterkunft.
Rückerstattung und Rückflug zum ersten Abflugort, wenn die Verspätung mehr als fünf Stunden beträgt.
Wir sind bestrebt, Passagieren dabei zu helfen, ihre Rechte zu verstehen und die ihnen zustehende Entschädigung einzufordern.
Wir navigieren durch den komplexen Prozess, verhandeln mit den Fluggesellschaften und stellen sicher, dass Ihre Rechte gemäß der EU-Verordnung EG261/2004 respektiert werden.